Steuern sparen mit Kindern in der Praxis: So nutzen Sie legale Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Familie

Viele Ärztinnen und Ärzte wissen gar nicht, wie viel Potenzial in ihrer eigenen Familie steckt – besonders dann, wenn es um steuerliche Gestaltung geht.

 Kinder und Ehepartner können im Praxisalltag nicht nur emotional unterstützen, sondern auch finanziell zur Entlastung beitragen. Richtig eingesetzt, lassen sich durch clevere Modelle mehrere Tausend Euro im Jahr an Steuern sparen – ganz legal und vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehen.

1. Warum Steuern sparen mit Kindern kein „Trick“, sondern gelebte Familienstrategie ist

In vielen Praxen packt die Familie ohnehin mit an – sei es durch kleine Aushilfstätigkeiten, Botengänge, Social Media oder digitale Aufgaben. Doch was oft informell passiert, kann auch vertraglich sauber geregelt und steuerlich geltend gemacht werden.

Die Idee dahinter:
Wenn Ihr Kind (z. B. als Schüler:in oder Student:in) offiziell für Ihre Praxis arbeitet, dürfen Sie ein Gehalt zahlen – und dieses als Betriebsausgabe steuerlich absetzen. Gleichzeitig bleibt das Einkommen des Kindes oft steuerfrei.

2. So funktioniert das Modell in der Praxis

Beschäftigung des Kindes (ab 14 Jahren)
Kinder dürfen leichte, altersgerechte Tätigkeiten übernehmen. Beispiele:

  • Pflege der Praxis-Website oder Social Media
  • Datenerfassung oder Digitalisierung von Unterlagen
  • kleinere Bürotätigkeiten (z. B. Dokumentensortierung)

Vertragliche Grundlage
Wichtig: Es muss ein echter Arbeitsvertrag bestehen – mit klarer Aufgabenbeschreibung, Stundenzahl, angemessener Bezahlung und Nachweis der geleisteten Arbeit (z. B. Stundenzettel).

Steuerliche Wirkung
Das gezahlte Gehalt ist für die Praxis eine Betriebsausgabe und reduziert den Gewinn – und damit Ihre Steuerlast. Gleichzeitig bleibt das Einkommen beim Kind bis zur steuerlichen Grundfreibetragsgrenze steuerfrei (aktuell ca. 11.604 € pro Jahr, Stand 2025).

3. Auch Ehepartner einbeziehen

Neben den Kindern kann auch der Ehepartner offiziell angestellt werden – etwa für:

  • Praxisorganisation

  • Buchhaltungsvorbereitung

  • Patientenbetreuung oder Kommunikation


Vorteil:
Sie verlagern Einkommen von Ihrem eigenen hohen Steuersatz auf den (oft) niedrigeren Steuersatz des Partners – das spart zusätzlich Steuern.

4. Achtung: Das Finanzamt schaut genau hin

Damit das Modell nicht als „Gestaltungsmissbrauch“ gewertet wird, müssen folgende Punkte beachtet werden:

  • realistische Bezahlung (ortsüblich, nicht überhöht)

  • tatsächliche Arbeitsleistung muss nachweisbar sein

  • Geld muss auch wirklich ausgezahlt und nicht „zurückgegeben“ werden

  • es braucht ein Mindestmaß an Professionalität (Verträge, Nachweise)

Fazit: Steuern sparen und die Familie stärken

Mit der richtigen Strategie wird Ihre Familie zum Teil Ihrer finanziellen Planung. Das stärkt nicht nur Ihre Praxis, sondern auch Ihre Kinder und Angehörigen – denn sie lernen Verantwortung, verdienen eigenes Geld und unterstützen aktiv.

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