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Die passende Praxisform wählen

Wir unterstützen Ärzte bei der Wahl jeglicher Praxisform.

Seit über 30 Jahren.

Ärztliche Kooperationsformen werden immer beliebter

Ärztliche Kooperationsformen wie BAG & MVZ erfreuen sich hoher Beliebtheit – immer mehr Ärzte wollen z.B. ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen. Noch sind 58% aller ambulanten Praxen in Deutschland Einzelpraxen, doch ihr Anteil sinkt rasant. Denn eigentlich versprechen Einzelpraxen Ärzten eine hohe fachliche Eigenständigkeit und flexible Arbeitsgestaltung. Trotzdem ist die Tätigkeit in Einzelpraxis heute zunehmend geprägt von wenig Freizeit und viel Verantwortung. Lesen Sie weiter, um zu erfahren warum dem so ist, ob eine Kooperation das richtige für Ihre Praxis ist und wie Sie häufige Fehler vermeiden können!

Bestandsentwicklung hausärztlicher Einzelpraxen 2012 - 2022
- 15,1%
Bestandsentwicklung Medizinischer Versorgungszentren 2012 - 2022
+ 98,5%

MVZ, BAG & Co bieten große Vorteile für Ärzte und Patienten

Das Teilen von Arbeit, Personal, Investitionen und Räumlichkeiten teilt auch das persönliche und wirtschaftliche Risiko für Kolleginnen und Kollegen. Gemeinschaftliches Arbeiten in größerer Praxis fördert nicht nur produktiven fachlichen Austausch zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.  Auch die Möglichkeit zum persönlichen Austausch schafft Ausgleich zum stressigen Praxisalltag. So schaffen Kooperationsmodelle Kostenreduktion, flexible Arbeitsgestaltung und verbesserte Patientenversorgung.

Arbeitsteilung

Sie können Dokumentations-, Führungs- und Organisationaufwand teilen und abgeben.

Interne Vertretung

Im Fall von Urlaub, Krankheit oder Fortbildungen müssen Sie nicht Ihre gesamte Praxis schließen.

Leistungsspektrum

Diversere Leistungen und Skaleneffekte durch mehr Personal erhöhen Ihren Umsatz

Kooperationen und ihre Risiken

Die Gründung einer Praxis ist ohnehin ein kompliziertes Vorhaben. Der Aufbau einer ärztlichen Kooperationsform bringt jedoch noch weitere Herausforderungen mit sich. Zum einen ist eine Vielzahl juristischer und bürokratischer Fragestellungen zu klären. Zudem müssen die Erwartungen aller Parteien eindeutig geklärt und in die Kooperation eingearbeitet werden. Die Gefahr zwischenmenschlicher Probleme unter den Partnern wird häufig unterschätzt, was zu Konflikten und Unzufriedenheit führen kann.

Wir machen eine stressfreie Kooperation möglich

Um eine stressfreie und erfolgreiche Kooperation zu ermöglichen, steht Ihnen BEVELL mit 30 Jahren Erfahrung in der Ärzte- und Niederlassungsberatung als Begleiter und Mediator zur Seite. Wir unterstützen sie beim Aufbau von:

Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)

Berufsausübungsgemeinschaft (BAG)

Praxisgemeinschaft

Laborgemeinschaft

Satellitenpraxis

Krankehauskooperation

Die Rechtslage eines Medizinisches Versorgungszentrum

Seit dem GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist es für Ärzte und Zahnärzte neben den „klassischen“ Kooperationsgemeinschaften möglich ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen.  Ähnlich wie Berufsausübungs- (BAG) und Praxisgemeinschaften (PG) gibt es auch bei der MVZ-Gründung die Möglichkeit zur Wahl der Rechtsform. Gegründet werden kann ein MVZ von zugelassenen Ärzten und Ärztinnen, zugelassenen Krankenhäusern, nicht-ärztlichen Dialyseeinrichtungen (§ 126 Abs. 3 SGB V) oder gemeinnützigen Trägern (§ 95 Abs. 1a SGB V). Gründungsvoraussetzung ist dabei die Antragsstellung bei der KV und das Vorhandensein von mindestens zwei hälftigen Versorgungsaufträgen. Diese können, in Abhängigkeit der Rechtsform und der persönlichen Präferenzen, als freiberuflicher oder als Angestellten-Sitz in das Medizinische Versorgungszentrum eingebracht werden.

 

“MVZ” ist nicht gleich “MVZ”. Aus den genannten Rahmenbedingungen ergeben sich verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten samt Vor- und Nachteilen für Gründung und Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums. Diese haben unter anderem Auswirkung auf die Nachbesetzung ärztlicher Stellen, die (gegenseitige) Haftung der Gesellschafter, die Steuerlast sowie den Buchhaltungsaufwand und damit letztlich auch die Steuerberatungskosten. Aufgrund der Komplexität und Interdependenz der Entscheidungen ist eine enge Begleitung bei diesen Fragen absolut ratsam. Eine zu einseitige Betrachtung der Vor- und/oder Nachteile hat weitreichende Folgen, die meist nur unter hohem Aufwand korrigiert werden können.

Nächste Schritte zur ärztlichen Kooperation

BEVELL Consulting erarbeitet die Strategie zur Umsetzung Ihres Expansionsvorhabens und simuliert dessen Einfluss auf Ihre Liquidität und das Praxisergebnis. Nach Klärung des Leistungsspektrums, der angestrebten Besetzung, Rechtsform und Kostenstruktur, sorgt BEVELL für eine reibungslose Umsetzung Ihrer Kooperation. Dabei bringen wir die notwendige betriebswirtschaftliche Methodik mit ein und agieren als fairer und erfahrener Berater und Mediator für alle Parteien. Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung Ihres Kooperationsvorhabens und vereinbaren Sie noch heute einen persönlichen Termin für ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch zu Ihrer persönlichen Planung.

1. Terminvereinbarung

Sie wählen online einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch aus oder rufen uns unter der 030 166 3619-100 an.

2. Erstgespräch

Im Gespräch mit Ihrem Berater erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und eine Skizze für Ihr Vorgehen.

3. Konzept & Umsetzung

Sie entwickeln mit Ihrem Berater ein Konzept und sichern sich die nötige Unterstützung für die Umsetzung.

Was Ihre Kollegen über die Zusammenarbeit mit BEVELL sagen

Dr. med.
Andreas Meinecke

Teilhaber einer Praxis

für Strahlentherapie

5/5

Dr. med.
Mirko Weinrich

Inhaber der

Orthopädie Weinrich

5/5

Dr. med.
Matthias Reiche

Teilhaber der

Orthopädie am Tauentzien

5/5