Häufig gefragt: Medizinisches Versorgungszentrum gründen - Pro und Contra
Die Rechtslage
Seit dem GKV-Gesundheitsmodernisierungsgesetz ist es für Ärzte und Zahnärzte neben den „klassischen“ Kooperationsgemeinschaften möglich ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) zu gründen. Ähnlich wie Berufsausübungs- (BAG) und Praxisgemeinschaften (PG) gibt es auch bei der MVZ-Gründung die Möglichkeit zur Wahl der Rechtsform. Gegründet werden kann ein MVZ von zugelassenen Ärzten und Ärztinnen, zugelassenen Krankenhäusern, nicht-ärztlichen Dialyseeinrichtungen (§ 126 Abs. 3 SGB V) oder gemeinnützigen Trägern (§ 95 Abs. 1a SGB V).
Gründungsvoraussetzung ist dabei die Antragsstellung bei der KV und das Vorhandensein von mindestens zwei hälftigen Versorgungsaufträgen. Diese können, in Abhängigkeit der Rechtsform und der persönlichen Präferenzen, als freiberuflicher oder als Angestellten-Sitz in das Medizinische Versorgungszentrum eingebracht werden.